Bauleitplanverfahren
Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Deckblatt Nr. 17 und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Stellplatz für Wohnmobile und kompaktes Wohnen Rosenhof“;
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Stellplatz für Wohnmobile und mobiles Wohnen Rosenhof““ mit Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 05.08.2022 ortsüblich bekanntgemacht.
In der Sitzung vom 14.05.2025 hat der Stadtrat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
In der Zeit vom 16.06.2025 bis 16.07.2025 wurde die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchgeführt. Nach Vorlage der Unterlagen zur schalltechnischen Untersuchung werden diese Unterlagen nun auch online zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird daher wiederholt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Flurnummern Fl.-Nr. 2328/4 (Bezeichnung vor der Flurbereinigung: 718, 720, 721, 1650, 2321, 2326, 2327, 2328/1, 2329, 2330, 2331, 2331, 2333, 2334, 2334/2, 2335 und 2337), Gemarkung Buchau, und die Begründungen mit Umweltbericht können auf der Homepage der Stdt Pegnitz unter https://www.pegnitz.de/stadtentwicklung/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren.html
in der Zeit vom 04.08.2025 bis zum 04.09.2025
eingesehen werden.
Darüber hinaus liegen die in §3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Unterlagen im Rathaus, Anschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, während der üblichen Geschäftszeiten öffentlich aus und sind auch über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.
Ihre Stellungnahme zum Bauleitplanverfahren richten Sie an Bauleitplanung@neidl.de. Die Abgabe ist jedoch auch in schriftlicher Form an die Kommune oder zur Niederschrift im Rathaus möglich.
Die diesem Bebauungsplan zugrunde liegenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen) können ebenfalls bei der plangebenden Stadt Pegnitz zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde/Stadt den Inhalt nicht kannteund nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans [die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung] nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Unterlagen:
Schutzgut | Art der Information |
Tiere und Pflanzen | Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt |
Boden | Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt |
Wasser | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts |
Klima/Luft | Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima |
Fläche | Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche |
Landschaft/ Erholung | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild, |
Natura 2000 | Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten |
Mensch | Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt |
Kultur- und Sachgüter | Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
B. Umweltrelevante Stellungnahmen
Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:
— Deutsche Bahn AG – DB Immobilien, 12.02.2025
— Eisenbahn Bundesamt – Außenstelle Nürnberg, 03.02.2025
— Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, 20.01.2025
— Regierung von Oberfranken – Bergamt Nordbayern, 24.01.2025
— ADBV Bayreuth, 20.01.2025
— Bayernwerk Netz – Netzcenter Kulmbach, 20.01.2025 / 21.01.2025
— Deutsche Telekom AG – Niederlassung Bayreuth, 23.01.2025
— Autobahndirektion Nordbayern, 17.01.2025
— Juragruppe – Zweckverband zur Wasserversorgung, 21.03.2025
— Landratsamt Bayreuth, 28.02.2025
C. Fachgutachten
Zur Untersuchung von Auswirkungen der Planung wurden folgende Fachgutachten angefertigt:
- Schalltechnische Untersuchungen zur Einwirkung von Verkehrslärm (Fortschreibung zu IBAS-Bericht-Nr. 22.13591-b01, vom 19.04.2023), IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, in der Fassung vom 30.10.2024 sowie Aktenvermerk 22-13591 Nr. 1 vom 02.06.2025
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Pegnitz, 15. Juli 2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister
Unterlagen:
Umweltrelevante Stellungnahmen
Schalltechnische Untersuchungen zur Einwirkung von Verkehrslärm
Ergänzung zu den schalltechnischen Untersuchungen
Flächennutzungsplanänderung: Begründung mit Umweltbericht
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan: Begründung mit Umweltbericht
Geländeschnitte zum vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat am 25.06.2025 die Änderung des Bebauungsplanes „Bronn - Forstpoint“ in der Fassung vom 02.06.2025 beschlossen.
Der Überarbeitung mit dem Deckblatt Nr. 5 mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2025 wurde zugestimmt.
In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner ist die Änderung des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplanes „Bronn - Forstpoint“ mit dem Deckblatt Nr. 5 mit Begründung in der Fassung vom 02.06.2025 wird gemäß § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in der Zeit vom 04.08.2025 bis 05.09.2025 im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Informationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Begründung zum Deckblatt Nr. 5 des Bebauungsplanes
„Bronn - Forstpoint"
Planungsrechtliche Situation und erforderliche Änderungen:
Die Parzelle 72 des Bebauungsplans Forstpoint, FlNr. 197, Gemarkung Bronn liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Bronn Forstpoint und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Die ursprünglich als Erweiterungsfläche für den Friedhof gedachte Fläche wird, da kein Bedarf für eine Friedhofserweiterung absehbar ist, für eine Bebauung freigegeben. Dabei wird am südlichen Rand des Grundstückes ein Wegstreifen mit einer Breite von ca. 4 m als Wiesenfläche beibehalten.
Die Parzelle 72 wird in zwei Parzellen 72a und 72b mit einer Gesamtgröße von ca. 2800m² sowie einem Wiesenstreifen von ca. 264m² aufgeteilt.
Diese Ergänzung stellt eine punktuelle Änderung des Bebauungsplanes “Bronn-Forstpoint” dar.
Der durch die Gebäude auf der Parzelle 72 gegebene Eingriff auf einer Ackerfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer Ausgleichsfläche ausgeglichen.
Die Parzelle 72 betreffende Änderungsbereich kann als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden. Bei einer Eingriffsfläche von ca. 2800 m² (Größe der Parzelle 72a und b) sowie der im Bebauungsplan festgelegten GRZ von 0,4 ergibt sich damit ein erforderlicher Ausgleich in Höhe von 3360 Wertpunkten. Der ökologische Ausgleich erfolgt auf der nahegelegenen Ackerfläche mit FlNr. 310, Gemarkung Bronn durch Pflanzung von Streuobstbäumen auf einer Fläche von 400m².
Für die Gestaltung der Wohngebäude auf Flurnummer 197, Gemarkung Bronn gelten die Bestimmungen des Bebauungsplans „Bronn Forstpoint“.
Um die vorgenannten Änderungen zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan „Bronn Forstpoint“ mit dem Deckblatt Nr. 4 zu ändern.
Vor diesem Hintergrund und da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgt das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen
Erschließungsrechtliche Situation
Die Parzelle 72a wird wegemäßig über die Straße Forstpoint erschlossen. Die Parzelle 72b über die Ortsstraße auf FlNr. 320, Gemarkung Bronn. Der Abwasseranschluss kann über die in den Erschließungsstraßen liegenden Kanäle auf Kosten des Eigentümers sichergestellt werden. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Für den Anschluss an die Wasserleitung ist seitens des Eigentümers eine Sondervereinbarung mit der Juragruppe abzuschließen. Vor dem Satzungsbeschluss des Deckblattes Nr. 4 ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen.
Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bronn Forstpoint“
Die textlichen Festsetzungen im Änderungsbereich werden mit Punkt 12.0 wie folgt ergänzt:
„12.0 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)“
Der durch die Gebäude auf der Parzelle 72 gegebene Eingriff auf einer Ackerfläche, wird den Erfordernissen der Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB durch die Festsetzung einer Ausgleichsfläche ausgeglichen.
Die Parzelle 72 betreffende Änderungsbereich kann als Gebiet mit geringer Bedeutung für Natur- und Landschaft eingestuft werden. Bei einer Eingriffsfläche von ca. 2800 m² (Größe der Parzelle 72a und b) sowie der im Bebauungsplan festgelegten GRZ von 0,4 ergibt sich damit ein erforderlicher Ausgleich in Höhe von 3360 Wertpunkten. Der ökologische Ausgleich erfolgt auf der nahegelegenen Ackerfläche mit FlNr. 310, Gemarkung Bronn durch Pflanzung von Streuobstbäumen auf einer Fläche von 400m².
Alle nicht genannten textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bronn Forstpoint“ in der Fassung der Überarbeitung vom 29.01.1993 bleiben unverändert.
Pegnitz, 11.07.2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die P3 Logistic Parks GmbH, Frankfurt am Main, hat mit Schreiben vom 03.05.2024 beantragt für die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1704, 1704/1, 1705 und Teilfläche 1698, Gemarkung Hainbronn, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und das erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten. Die Tadano Faun GmbH als damaliger Grundstückseigentümer hat diesem Antrag zugestimmt.
Die Grundstücke sind im Flächennutzungsplan der Stadt Pegnitz als gewerbliche Fläche dargestellt.
Der Stadtrat der Stadt Pegnitz hat in der Sitzung vom 15.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbepark P3“ beschlossen. Der Beschluss wurde am 05.07.2024 im Blickpunkt Pegnitz (Ausgabe 254) bekannt gemacht.
Der Titel des Bebauungsplanverfahrens wurde zwischenzeitlich auf 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" geändert. Ebenfalls wurde der Geltungsbereich geringfügig gegenüber dem Aufstellungsbeschluss angepasst.
Anlass der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung „Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3“ ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die Planung multifunktionaler Mehrzweckhallen mit Büro- und Gewerbeflächen in variablen Größen für unterschiedliche Betriebsarten wie z.B. Lagerhaltung und Logistik, Produktion und Fertigung, Montage- und Verpackungsarbeiten, Werkstattbetrieb und Servicezentrum.
Am 25.06.2025 hat der Stadtrat den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" in der Fassung vom 25.06.2025 gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1698/2, 1698/3, 1704, 1705 sowie die Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1702, 1704/1 und 1705/5 – jeweils Gemarkung Hainbronn.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Flurweg Fl.Nr. 2847
- im Westen / Südwesten durch die landwirtschaftlichen Flächen Fl.Nrn. 1703 und 1699 sowie einen Wirtschaftsweg (hier Flurnrn. 1702, 1704/1 und 1705/5)
- im Osten / Südosten durch den Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet (hier Flurnrn. 1706, 1706/3, 1705/5, 1702, 1697/7, 1671/1, 1697/6 und 1698
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3", einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Anlagen (Umweltbericht, Betriebsbeschreibung, Schallschutzgutachten) liegen nun gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zusammen in der Zeit vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 öffentlich aus.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Stadt Pegnitz unter www.pegnitz.de eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (manfred.kohl@stadt-pegnitz.de) abgegeben werden. Zusätzlich können bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pegnitz - West Erweiterung 3" nicht von Bedeutung ist.
Umweltbezogene Informationen:
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Art der vorhandenen Information und Urheber | Thematischer Bezug |
Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2025 | Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Abwägung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung. |
P3 Pegnitz - Vorläufige Betriebsbeschreibung (P3 SPV XXV S.à r.l., 10.06.2025) | Darstellung der Nutzungsabsichten mit zeitlichen und mengenmäßigen Angaben |
Schalltechnische Untersuchungen zur Geräuscheinwirkung in die Nachbarschaft (Bericht-Nr. 25-14960-b01; IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, 11.06.2025) | Beschreibung des Bestandes, der Grundlagen und der Anforderungen; Berechnung der Schallemissionen und -immissionen; Qualität der Prognose; Zusammenfassung; Anlagen zum Gutachten |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Stadt Pegnitz als auch im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6 ebenfalls öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pegnitz, 26.06.2025
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister