Auf geht’s – Streuobst für alle!
Streuobstwiesen sind lebendige Oasen der Vielfalt. Hier finden bis zu 5.000 verschiedene Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause, vom Steinkauz, Wiedehopf und zahlreichen weiteren Vögeln bis hin zu Kleintieren und Insekten sowie einer beeindruckenden Fülle an Gräsern, Wildblumen und sogar Orchideen.
Diese vielfältigen Lebensräume sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Natur, sondern auch für unser Kleinklima wertvoll. Außerdem bereichern sie unsere Naherholungsmöglichkeiten zu jeder Jahreszeit.
Streuobstwiesen sind neben der Artenvielfalt auch für unsere Ernährung von Bedeutung. Mit über 2.000 Obstsorten bieten sie eine geschmackliche und gesunde Abwechslung. Mit Früchten aus ökologischem Anbau können zudem ganz besondere kulinarische Köstlichkeiten zubereitet werden.
In Bayern sind die Streuobstbestände jedoch in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Der von der bayerischen Staatsregierung und einer Vielzahl von Partnern aus Verbänden und der Wirtschaft unterstützte Streuobstpakt setzt sich zum Ziel, diesen Trend zu stoppen.
Deshalb soll bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume gefördert werden.
Im Rahmen des Projektes „Streuobst für alle!“ bezuschusst das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Kauf hochstämmiger Obstbäume bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum (entspricht in etwa den Anschaffungskosten).
Werden Sie Teil des Streuobstpakts – wir unterstützen Sie dabei
Wie können nun auch Sie Bäume aus dieser Maßnahme erhalten? Ganz einfach, denn die Stadtverwaltung Pegnitz unterstützt Sie gerne bei Ihrem Pflanzprojekt!
Hierzu nehmen wir im Grundstücksamt (grundstuecksamt@stadt-pegnitz.de) bis zum 17.01.2025 Ihren Baumbedarf auf (Formblatt in der Tourist-Info oder hier abrufbar) und übernehmen die Zuschussbeantragung. Nach Freigabe durch die zuständigen Stellen koordinieren wir die Bestellungen und leisten auch die Zwischenfinanzierung. Sobald der Lieferzeitpunkt zur entsprechenden Pflanzzeit feststeht, werden Sie von uns kontaktiert und erhalten weitere Informationen, wo und wann Sie die Bäume abholen können.
Gefördert werden Kernobst (Apfel und Birne mit wenigen Ausnahmen), Steinobst (Pflaume und Kirsche), Walnuss, Quitte und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie und Mispel.
Nicht gefördert werden Hasel, Bäume für Erwerbsanlagen (Pflanzdichte über 100 Bäume je ha) und Streuobstbäume, die auf Grund von behördlichen Auflagen gepflanzt werden müssen oder anderweitig gefördert sind.
Hier finden Sie eine Übersicht der förderfähigen Obstgehölze